Im Herbst 1843 erhält Clara Weber einen Brief
aus Zürich, unterzeichnet mit dem Namen ihres
verstorbenen Vaters. Sie war seit Jahren in
Basel, arbeitete als Archivarin und lebte fernab
der alten Familienstreitigkeiten. Doch der Brief
enthält eine Karte – nicht zur Stadt, sondern zu
einem abgelegenen Bergdorf im Kanton Uri, wo ihr
Vater als Reformator aktiv gewesen war.
In Uri stösst sie auf eine verschlossene Kapelle,
deren Tür nur durch einen Schlüssel geöffnet
werden kann, den ein Mitglied der lokalen
Dorfversammlung besitzt. Der Mann weigert sich,
den Schlüssel zu übergeben, bis Clara beweist,
dass sie keine Gefahr für das Dorf darstellt.
Die Versammlung besteht aus alten Aristokraten,
die den Einfluss der liberalen Reformer ablehnen.
Clara wird zu einer Art Testfigur, deren
Entscheidungen den Frieden zwischen beiden
Lagerparteien entscheiden könnten.
Ein Schuldgefühl nagt an ihr: Ihr Vater, ein
bekannter Verfechter der Volksrechte, wurde vor
Jahren von diesen selben Männern beschuldigt,
Spionage für die Franzosen zu betreiben. Er
starb ohne Gerichtsurteil. Clara entdeckt in der
Kapelle Dokumente, die ihre Familie in einen
Skandal verwickeln – sie hatte Jahre lang
Geheimnisse für den Grossherzog von Baden
verwahrt.
Die Dorfversammlung verlangt, dass sie den
Schatz, den ihr Vater dort versteckt haben soll,
herausgibt. Doch Clara liest in den Akten, dass
er nie einen Schatz versteckt hat – lediglich
einen Brief, der den wahren Grund ihres Todes
enthüllt.
Als der letzte Tag des Monats kommt, schliesst
sich die Versammlung in der Kapelle ein. Clara
muss sich entscheiden: Die Wahrheit aussprechen
und die Dorfstruktur zerstören, oder den
Schleier über den Tod ihres Vaters
aufrechterhalten und damit ihre eigene Freiheit
opfern.
Sie liest den Brief laut vor. Die Versammlung
bricht auseinander. Clara verlässt das Dorf,
doch nicht alle sind zufrieden. Eine neue
Ordnung beginnt, aber die Schuld bleibt.
Die Regel: Kein Dorf darf eine fremde Person in
seine Geheimnisse ziehen, ohne die Stimmen aller
Bürger zu hören. Die zweite Regel: Kein
Reformator darf ungestraft verfolgt werden –
auch nicht in der Schweiz.


