Im Herbst 1843 erhält Clara Weber einen Brief

aus Zürich, unterzeichnet mit dem Namen ihres

verstorbenen Vaters. Sie war seit Jahren in

Basel, arbeitete als Archivarin und lebte fernab

der alten Familienstreitigkeiten. Doch der Brief

enthält eine Karte – nicht zur Stadt, sondern zu

einem abgelegenen Bergdorf im Kanton Uri, wo ihr

Vater als Reformator aktiv gewesen war.

In Uri stösst sie auf eine verschlossene Kapelle,

deren Tür nur durch einen Schlüssel geöffnet

werden kann, den ein Mitglied der lokalen

Dorfversammlung besitzt. Der Mann weigert sich,

den Schlüssel zu übergeben, bis Clara beweist,

dass sie keine Gefahr für das Dorf darstellt.

Die Versammlung besteht aus alten Aristokraten,

die den Einfluss der liberalen Reformer ablehnen.

Clara wird zu einer Art Testfigur, deren

Entscheidungen den Frieden zwischen beiden

Lagerparteien entscheiden könnten.

Ein Schuldgefühl nagt an ihr: Ihr Vater, ein

bekannter Verfechter der Volksrechte, wurde vor

Jahren von diesen selben Männern beschuldigt,

Spionage für die Franzosen zu betreiben. Er

starb ohne Gerichtsurteil. Clara entdeckt in der

Kapelle Dokumente, die ihre Familie in einen

Skandal verwickeln – sie hatte Jahre lang

Geheimnisse für den Grossherzog von Baden

verwahrt.

Die Dorfversammlung verlangt, dass sie den

Schatz, den ihr Vater dort versteckt haben soll,

herausgibt. Doch Clara liest in den Akten, dass

er nie einen Schatz versteckt hat – lediglich

einen Brief, der den wahren Grund ihres Todes

enthüllt.

Als der letzte Tag des Monats kommt, schliesst

sich die Versammlung in der Kapelle ein. Clara

muss sich entscheiden: Die Wahrheit aussprechen

und die Dorfstruktur zerstören, oder den

Schleier über den Tod ihres Vaters

aufrechterhalten und damit ihre eigene Freiheit

opfern.

Sie liest den Brief laut vor. Die Versammlung

bricht auseinander. Clara verlässt das Dorf,

doch nicht alle sind zufrieden. Eine neue

Ordnung beginnt, aber die Schuld bleibt.

Die Regel: Kein Dorf darf eine fremde Person in

seine Geheimnisse ziehen, ohne die Stimmen aller

Bürger zu hören. Die zweite Regel: Kein

Reformator darf ungestraft verfolgt werden –

auch nicht in der Schweiz.